Wo und wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahlunterlagen können Sie bei der Gemeindebehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Am einfachsten geht das mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist. Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief bis zum 19. Mai 2024 den Wahlberechtigten übersandt.
Der Antrag kann auch schriftlich per E-Mail oder Telefax gestellt werden. Damit eine Identifizierung der antragstellenden Person möglich ist, benötigt das Wahlamt dessen Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zahlreiche Gemeinden stellen als besonderen Service in ihrem Internetangebot ein elektronisches Formular bereit, mit dem Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Antrag kann auch direkt im Wahlamt mündlich gestellt werden, dabei sollte - sofern man nicht persönlich bekannt ist - ein Ausweispapier mitgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Daher sollten Sie ihren Antrag so früh wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Wann ist der letzte Antragstermin?
Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024 bis 18.00 Uhr beantragt werden. ln besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag, 9. Juni 2024 bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Welche Unterlagen erhalte ich für die Briefwahl?
Sie erhalten folgende Unterlagen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl
Was muss ich bei der Stimmabgabe per Brief beachten?
Die Briefwahl selbst erfolgt in den nachfolgend beschriebenen Schritten, dabei müssen Sie darauf achten, dass Ihre Stimmabgabe geheim erfolgt. Sie müssen
- den Stimmzettel persönlich kennzeichnen, falten und in den weißen Stimmzettelumschlag legen und den Umschlag zukleben,
- die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen mit Datum und Unterschrift versehen,
- den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt in den roten Wahlbriefumschlag legen und diesen zukleben und
- den roten Wahlbriefumschlag an die darauf aufgedruckte Adresse des Wahlamts verschicken.
Eine Abgabe des Wahlbriefumschlags ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Ein Beförderungsentgelt für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie selbst begleichen. Um einen rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs zu gewährleisten, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten.
Kann ich Hilfe in Anspruch nehmen, wenn ich die Briefwahl nicht allein ausüben kann?
Wenn Sie nicht lesen können, oder auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen und in den Stimmzettelumschlag zu stecken, dürfen Sie sich durch eine Hilfsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, unterstützen lassen. ln diesem Fall muss die Hilfsperson die erforderliche Versicherung an Eides statt abgeben und den Wahlschein ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Ort und Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.
Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein?
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 9. Juni 2024, bis 18.00 Uhr, bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.