Erststimme
Im Wahlkreis ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen (relative Mehrheit) erhält. Bis zur Bundestagswahl 2021 wurden alle Direktmandate in den 299 Wahlkreisen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl bestimmt. Ab der Bundestagswahl 2025 gilt ein Wahlkreis nur dann als gewonnen, wenn der Sitz zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt ist.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählt man eine Landesliste. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.
Sitzverteilung
Die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Bund insgesamt entfallen, wird grundsätzlich nach dem System der Verhältniswahl ermittelt. Die kandidierenden Parteien erhalten Abgeordnetensitze im Verhältnis der für sie abgegebenen Zweitstimmen. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. (Sperrklausel).
Sitze aus Landeslisten werden aber nur vergeben, wenn die Gesamtzahl der gewonnenen Sitze der Partei, die Zahl der gewonnenen Direktmandate der Partei in dem Bundesland übersteigt.
Aufgrund der Änderung des Wahlrechts zur Bundestagswahl 2025 wurde das Element der Personenwahl eingeschränkt und das Element der Listenwahl gestärkt. Von den nun insgesamt 630 Sitzen werden nur dann Direktmandate in den 299 Wahlkreisen vergeben, wenn die Sitze durch Zweitstimmen gedeckt sind.
Die Sitzverteilung wird nach der Divisormethode "St. Laguë/Schepers" errechnet.
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Weitere Informationen mit Erläuterungen des Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahleiters.Öffnet sich in einem neuen Fenster