Übersicht der Wahlkreise, deren Wahlkreisbewerber mit Erststimmenmehrheit im Verfahren der Zweitstimmendeckung keinen Sitz erhalten
Wahlkreisnummer
Ort
Partei
183
Groß-Gerau
CDU
169
Schwalm-Eder
CDU
182
Frankfurt am Main II
CDU
185
Darmstadt
CDU
181
Frankfurt am Main
CDU
Wahlkreisgewinner
Wahlkreis
Name
Partei
Erststimmenanteil %
173 Fulda
Michael Karl Brand
CDU
0,4325
180 Main-Taunus
Norbert Maria Altenkamp
CDU
0,3980
175 Hochtaunus
Markus Benjamin Koob
CDU
0,3783
177 Rheingau-Taunus - Limburg
Klaus-Peter Willsch
CDU
0,3681
187 Bergstraße
Dr. Michael Günther Meister
CDU
0,3628
171 Lahn-Dill
Johannes Volkmann
CDU
0,3432
174 Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
Johannes Thomas Maria Wiegelmann
CDU
0,3414
186 Odenwald
Patricia Ingrid Lips
CDU
0,3399
176 Wetterau
Dr. Thomas Pauls
CDU
0,3366
168 Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
Wilhelm Gebhard
CDU
0,3225
179 Hanau
Pascal Reddig
CDU
0,3196
184 Offenbach
Björn Manuel Simon
CDU
0,3119
166 Waldeck
Jan-Wilhelm Pohlmann
CDU
0,3110
178 Wiesbaden
Dr. Stefan Korbach
CDU
0,3066
172 Gießen
Frederik Bouffier
CDU
0,3043
183 Groß-Gerau
Marcus Kretschmann
CDU
0,3035
169 Schwalm-Eder
Anna-Maria Regina Bischof
CDU
0,3009
182 Frankfurt am Main II
Leopold Nikita Vincent Born
CDU
0,2736
185 Darmstadt
Dr. Astrid Ursula Luise Mannes
CDU
0,2673
181 Frankfurt am Main I
Yannick Schwander
CDU
0,2599
170 Marburg
Sören Bartol
SPD
0,3028
167 Kassel
Daniel Bettermann
SPD
0,2767
Zur Verkleinerung des Deutschen Bundestag wurden die Regelungen zur Sitzverteilung durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl. I 2023, Nr. 147Öffnet sich in einem neuen Fenster) geändert. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen erzielt, erhält nicht mehr automatisch ein Mandat. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise als ihr nach dem Zweitstimmenanteil an Sitzen zusteht, sind nach der bisherigen Regelung Übergang- und Ausgleichsmandate angefallen. Nach der Neuregelung werden in einem solchen Fall diejenigen Bewerberinnen und Bewerber mit den geringsten Erststimmenanteilen in ihren Wahlkreisen nicht mehr berücksichtigt.
Um zu bestimmen, welche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber ein Mandat erhalten, werden in jedem Land die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, nach fallendem Erststimmenanteil gereiht. Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der Erststimmen der Bewerberin oder des Bewerbers durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis. In einem zweiten Schritt wird ermittelt, wie viele Mandate der Partei aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen (Zweitstimmendeckung). Ist die Zahl der errungenen Mandate der Partei geringer als die Zahl der gewonnen Wahlkreise, so ziehen nur so viele Wahlkreisgewinner in der Reihenfolge ihres Erstimmenanteils in den Bundestag ein, wie Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zur Verfügung stehen. Hat eine Partei keine oder nur wenige Wahlkreise gewonnen, werden die übrigen Sitze nach der Reihenfolge der jeweiligen Landesliste vergeben.