Bereits ab Montag, den 28. August 2023, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl bei den Wahlämtern der hessischen Städte und Gemeinden zu erhalten.
Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular zur Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl abgedruckt ist, werden bis zum 17. September 2023 als Brief zugestellt. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck z. B. per E-Mail oder Brief gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Zahlreiche Städte und Gemeinden werden als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot einstellen, sodass die Briefwahlunterlagen auch auf diese Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung Familienname, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich direkt im Wahlamt gestellt werden. Wer dort nicht bekannt ist, muss sich ausweisen. Die Unterlagen können bei mündlicher Antragstellung in der Regel sofort in Empfang genommen und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa ein Familienmitglied mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.
Über weitere Einzelheiten informiert der Landeswahleiter auf der Internetseite wahlen.hessen.de. Dort gibt es auch Informationen zum Stimmzettel und eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Landeslisten und in den 55 Wahlkreisen.